Kosten

Gesetzlich versicherte Personen:

Die Durchführung einer Psychotherapie für gesetzlich versicherte Personen bedarf der Zustimmung Ihrer Krankenkasse. Bitte bringen Sie Ihre Chipkarte zum ersten Termin mit.

Die Voraussetzung für diese Zustimmung ist die Durchführung einer Psychotherapeutischen Sprechstunde. In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen nach gemeinsamer Antragstellung übernommen.

Angebote wie Paartherapie und Coaching gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Privat versicherte Personen und Beihilfeberechtigte:

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Dies gilt auch für das Erstgespräch, welches im Rahmen der probatorischen Sitzungen abgerechnet werden kann. Die Kosten für eine Sitzung à 50 Min. betragen aktuell 122,40€ (2,8facher Satz). Die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Kosten, die erstattet werden, hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen individuellen Tarif ab. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären. Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler:

Das Honorar für jede Sitzung à 50 Minuten beträgt 122,40€, unabhängig davon, ob es sich um ein Erstgespräch, Psychotherapie, Beratung, Supervision, Coaching oder Selbsterfahrung etc. handelt. Diese Zahlungen sind unter Umständen beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Paartherapie / Paarberatung

Das Honorar für eine gemeinsame Sitzung à 50 Minuten beträgt 122,40€ (2,8facher Satz), à 100 Minuten € 230€.

Ausfallhonorar

Termine, die nicht mindestens 48 Werktagsstunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, stelle ich Ihnen anteilig in Rechnung.